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Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2005
Verordnung vom 21.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2005 einen zusätzlichen Zuschlag von 0,7 % auf den Arbeitgeber‑Arbeitslosenversicherungsbeitrag fest, um die Insolvenz‑Entgeltsicherung zu stärken.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/21/2004XXII
Finanzwesen
Arbeitslosenversicherung

Schwerpunkte

  • Der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird auf Grundlage des IESG festgelegt.
  • Der Basisbeitrag, auf den der Zuschlag aufgeschlagen wird, ist im Arbeitsmarkt‑Politik‑Finanzierungsgesetz (AMPFG) geregelt.
  • Der festgesetzte Zuschlag beträgt 0,7 % für das Jahr 2005.
  • Die Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2005 in Kraft.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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