Zusammenfassung
Die Verordnung 507/2004 ändert die Prüfungsordnung für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, führt neue fächerübergreifende Prüfungen, das Gebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ und Rhythmisch‑musikalische Erziehung ein und legt Zeitlimits fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/21/2004XXII
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
- Für fächerübergreifende Schwerpunktprüfungen erhalten Kandidat*innen drei unabhängige Aufgaben und müssen zwei davon auswählen; die Aufgaben sollen fächerübergreifende Aspekte enthalten.
- Ein neues mündliches Prüfungsgebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ wird eingeführt; Kandidat*innen erhalten ein Fallbeispiel mit ergänzenden Aufgaben.
- Die maximale Dauer mündlicher Prüfungen wird festgelegt: höchstens 15 Minuten, bei Präsentationsteilen bis zu 25 Minuten und im Gebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ bis zu 20 Minuten.
- „Rhythmisch‑musikalische Erziehung“ wird als zusätzlicher Pflichtgegenstand in mehreren Prüfungsgebieten aufgenommen, sofern das Fach mindestens vier Wochenstunden umfasst.
Dokumente (PDFs)
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