<!--[0-->Änderung der Prüfungsordnung für Bildungsanstalten (2004)<!--]-->
Änderung der Prüfungsordnung für Bildungsanstalten (2004)
Verordnung vom 21.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 507/2004 ändert die Prüfungsordnung für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, führt neue fächerübergreifende Prüfungen, das Gebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ und Rhythmisch‑musikalische Erziehung ein und legt Zeitlimits fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur12/21/2004XXII
Erwachsenenbildung

Schwerpunkte

  • Für fächerübergreifende Schwerpunktprüfungen erhalten Kandidat*innen drei unabhängige Aufgaben und müssen zwei davon auswählen; die Aufgaben sollen fächerübergreifende Aspekte enthalten.
  • Ein neues mündliches Prüfungsgebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ wird eingeführt; Kandidat*innen erhalten ein Fallbeispiel mit ergänzenden Aufgaben.
  • Die maximale Dauer mündlicher Prüfungen wird festgelegt: höchstens 15 Minuten, bei Präsentationsteilen bis zu 25 Minuten und im Gebiet „Interdisziplinäre Fallbesprechung“ bis zu 20 Minuten.
  • Rhythmisch‑musikalische Erziehung“ wird als zusätzlicher Pflichtgegenstand in mehreren Prüfungsgebieten aufgenommen, sofern das Fach mindestens vier Wochenstunden umfasst.
Image of politician Gehrer Elisabeth

Gehrer Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.