Umstellung der Urkundensammlung des Firmenbuchs auf digitale Verarbeitung (ADV)
Verordnung vom 22.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Urkundensammlung des Firmenbuchs künftig elektronisch erfasst und gespeichert wird. Die Umstellung gilt für die Gerichte erster Instanz, die mit Handelssachen betraut sind.Bundesministerium für Justiz12/22/2004XXII
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung gilt für die Gerichte erster Instanz, die mit Handelssachen betraut sind.
- Der Beginn der Umstellung wird von den Gerichten auf ihrer Internetseite veröffentlicht; ab diesem Datum werden eingehende Urkunden nur noch elektronisch gespeichert.
- Neue Urkunden werden entweder aus öffentlichen Rechtsarchiven übernommen oder durch Scannen digital erfasst und in einem revisionssicheren Langzeitarchiv der Bundesrechenzentrum GesmbH gespeichert; nach dem Scan bestätigt das Gericht die Übereinstimmung mit dem Original und legt die Papierurkunde zurück.
- Jahresabschlüsse, die nicht elektronisch übermittelt wurden, sowie Musterzeichnungen bleiben von der Digitalisierung ausgenommen und werden weiterhin in Papierform geführt.
Dokumente (PDFs)
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