Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche nachgeordneten Dienststellen im Justizressort für Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind und trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/23/2004XXII
Justiz
Verwaltungsrecht
Personalverwaltung
Schwerpunkte
- Die Verordnung bestimmt, dass nachgeordnete Dienststellen im Justizressort – darunter der Präsident des Obersten Gerichtshofs, die Generalprokuratur, die Präsidenten der Oberlandesgerichte (inklusive Strafvollzugs‑ und Bewährungshilfe‑Bereiche) sowie die Oberstaatsanwaltschaften – für die Durchführung von Dienstrechtsangelegenheiten zuständig sind.
- Die Verordnung trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Zum Inkrafttreten wurde die Zuständigkeit für noch anhängige Verfahren bei der Bundespersonalstelle für Bewährungshilfe vom 1. Jänner 2005 an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien übertragen.
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