Zusammenfassung
Die Verordnung 528/2004 ändert das Verfahren zur Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, überträgt die Zuständigkeit auf die Austro Control GmbH und führt neue EU‑Sicherheitsfristen bis zum 28. September 2005 ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses wird vom Bundesminister auf die Austro Control GmbH übertragen.
- Für Betreiber, die nicht ausschließlich bestimmte Flugzeugtypen nutzen, gelten ab dem 1. Jänner 2005 neue Dokumentations‑ und Sicherheitsanforderungen nach EU‑Recht.
- Ein neuer Abschnitt ‚Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen‘ (§ 19a) legt fest, dass die JAR‑OPS‑Bestimmungen ab dem 27. September 2005 nicht mehr gelten, sofern die EU‑Vorgaben bis zum 28. September 2005 nicht erfüllt sind.
- Alle Änderungen, einschließlich der neuen Fristen und des neuen Abschnitts, treten am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.