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Änderung der Verordnung für das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) 2004
Verordnung vom 30.12.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 528/2004 ändert das Verfahren zur Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, überträgt die Zuständigkeit auf die Austro Control GmbH und führt neue EU‑Sicherheitsfristen bis zum 28. September 2005 ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/30/2004XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses wird vom Bundesminister auf die Austro Control GmbH übertragen.
  • Für Betreiber, die nicht ausschließlich bestimmte Flugzeugtypen nutzen, gelten ab dem 1. Jänner 2005 neue Dokumentations‑ und Sicherheitsanforderungen nach EU‑Recht.
  • Ein neuer Abschnitt ‚Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen‘ (§ 19a) legt fest, dass die JAR‑OPS‑Bestimmungen ab dem 27. September 2005 nicht mehr gelten, sofern die EU‑Vorgaben bis zum 28. September 2005 nicht erfüllt sind.
  • Alle Änderungen, einschließlich der neuen Fristen und des neuen Abschnitts, treten am 1. Jänner 2005 in Kraft.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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