Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen (2005)
Verordnung vom 30.12.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2005 Förderbeiträge fest, um die zusätzlichen Kosten der Verantwortlichen für Ökobilanzen bei Kleinwasserkraft und anderen erneuerbaren Anlagen auszugleichen. Es werden unterschiedliche Beitragssätze pro kWh je nach Netzebene definiert.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit12/30/2004XXII
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2005
- Für Kleinwasserkraftanlagen wird ein Förderbeitrag von 0,002 Cent pro kWh festgelegt, um deren zusätzliche Aufwendungen zu decken.
- Endverbraucher mit Anlagen an Netzebenen 1‑3 erhalten einen Beitrag von 0,189 Cent/kWh.
- Endverbraucher mit Anlagen an Netzebenen 4‑5 erhalten einen Beitrag von 0,222 Cent/kWh.
- Endverbraucher mit Anlagen an Netzebene 6 erhalten einen Beitrag von 0,231 Cent/kWh.
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