Änderung der Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen (2004)
Verordnung vom 11.02.2004Zusammenfassung
Die 2004 erlassene 76. Verordnung ändert die Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen: neue fünf‑ bzw. sechsstündige Klausuren für Projekt‑ und Diplomarbeiten, Anpassungen für landwirtschaftliche Fachrichtungen und eine Aufteilung der Anlage in zwei neue Ziffern.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur2/11/2004XXII
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einführung einer fünfstündigen schriftlichen Klausur im Prüfungsgebiet „Projektbezogene Facharbeit“.
- Einführung einer sechsstündigen schriftlichen Klausur im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit“ als fächerübergreifende Projektarbeit.
- Gleiche Regelung wie bei § 37 Abs. 1 Z 3 auch für § 39 Abs. 1 Z 2.
- Ergänzung von Absatz 2 in § 54, der das Inkrafttreten ab dem Haupttermin 2004 regelt.
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