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Änderung der KBGG‑Härtefälle‑Verordnung (Erhöhung auf 15 % und neue Wirksamkeitsregel)
Verordnung vom 26.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Festlegung von Härtefällen im Kinderbetreuungsgeld wird geändert: Der Prozentsatz in § 1 lit. a steigt von 10 % auf 15 % und ein neuer § 4 legt das Inkrafttreten einen Tag nach Kundmachung sowie die Geltungsdauer für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 fest.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/26/2004XXII
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „10 %“ in § 1 lit. a wird durch „15 %“ ersetzt, wodurch die finanzielle Unterstützung für Härtefälle erhöht wird.
  • Ein neuer § 4 wird eingefügt. Er legt fest, dass die Änderung einen Tag nach Kundmachung in Kraft tritt und für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 gilt.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 31 Abs. 4 letzter Satz des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.
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Haupt Herbert, Mag.

F

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
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