Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Der Paragraph § 3 Abs. 4 wird komplett gestrichen.
- Der Paragraph § 7a wird ebenfalls aufgehoben.
- In § 16a Abs. 1 wird die Wortfolge geändert, damit künftig das Bundesministerium für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft gemeinsam mit der AMA zuständig ist.
- In Anlage 1, Ziffer 1 wird die AGES als weitere zuständige Behörde aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.