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6. Änderung der Getreide‑Interventionsverordnung (2024)
Verordnung vom 27.02.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: zwei alte Paragraphen werden gestrichen, ein Wortlaut in § 16a wird angepasst und die AGES wird als weitere zuständige Stelle in der Anlage genannt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/27/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Paragraph § 3 Abs. 4 wird komplett gestrichen.
  • Der Paragraph § 7a wird ebenfalls aufgehoben.
  • In § 16a Abs. 1 wird die Wortfolge geändert, damit künftig das Bundesministerium für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft gemeinsam mit der AMA zuständig ist.
  • In Anlage 1, Ziffer 1 wird die AGES als weitere zuständige Behörde aufgenommen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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