Verordnung zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundesministerium für soziale Sicherheit
Verordnung vom 27.02.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Ziele fest, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen des Bundesministeriums bis Ende 2005 auf mindestens 40 % zu erhöhen.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz2/27/2004XXII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 41 Abs. 1‑2 des Bundes‑Gleichbehandlungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie definiert verbindliche Zielvorgaben für den Frauenanteil, die bis zum 31. Dezember 2005 erreicht sein sollen.
- Ziel ist ein Mindest‑Frauenanteil von 40 % in allen Bereichen, in denen bislang weniger Frauen beschäftigt sind.
- Für Bereiche, in denen bereits 40 % oder mehr Frauenanteil besteht, darf dieser Anteil durch Neueinstellungen nicht unterschritten werden.
Dokumente (PDFs)
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