Erste Änderung der Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004
Verordnung vom 21.04.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 2005 ändert die Stärkekartoffelbeihilfe‑ und Kartoffelstärkeprämien‑Verordnung 2004: Sie aktualisiert EU‑Bezüge, streicht § 6, nummeriert Paragraphen neu und führt neue Meldepflichten für Stärkekartoffelerzeuger ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/21/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der letzte Halbsatz von § 1 wird um Formulierungen erweitert, die auf aktuelle EU‑Verordnungen zu Stützungsregelungen und Stilllegungsflächen verweisen.
- In § 5 Absatz 1 wird die Bezugnahme von Art. 24 der VO (EG) Nr. 2237/2003 zu Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 geändert.
- In § 5 Absatz 2 wird die Verweisung von § 4 der KPV‑VO 2000 auf § 3 der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 angepasst.
- In § 5 Absatz 3 wird die Verweisung von § 4 Abs. 1 Z 4k der KPV‑VO 2000 auf § 3 Abs. 1 Z 4i der INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 geändert.
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