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Pauschalbetrag von 7 € als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
Verordnung vom 27.04.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Pauschalbetrag von 7 Euro als Ersatz für die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen im Luftverkehr fest. Sie gilt für alle Fälle nach § 140d des Luftfahrtgesetzes und trat am 28.04.2005 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2005XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Ein fester Pauschalbetrag von 7 Euro wird als Ersatz für die Einzelfall‑Zuverlässigkeitsprüfung festgelegt.
  • Die Pauschale gilt für alle Personen, die nach § 140d des Luftfahrtgesetzes einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, also am 28.04.2005, in Kraft.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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