Zusammenfassung
Die Lohnkontenverordnung 2005 legt fest, welche lohnrelevanten Daten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer erfassen müssen und definiert Ausnahmen für geringverdienende Beschäftigte.Bundesministerium für Finanzen4/28/2005XXII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2005
- Arbeitgeber müssen den gesamten Arbeitslohn, die einbehaltene Lohnsteuer und die Bemessungsgrundlage für die Mitarbeitervorsorgekasse fortlaufend im Lohnkonto erfassen.
- Zusätzlich sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen (z. B. Tages‑, Kilometer‑ und Pauschal‑Nächtigungsgelder) im Lohnkonto zu dokumentieren.
- Für Arbeitnehmer, die nur geringe Bezüge (max. 200 € pro Monat) erhalten, kann das Lohnkonto entfallen, wenn die erforderlichen Daten anderweitig nachweisbar sind.
- Für nicht inländisch steuerpflichtige Arbeitnehmer gelten die Vorgaben nur, wenn die Daten nicht bereits aus anderen Aufzeichnungen des Arbeitgebers ersichtlich sind.
Dokumente (PDFs)
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