Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt den Verlauf der neuen Anschlussstelle "Allhaming" an der A 1 West Autobahn, die zwischen km 182,138 und 182,796 liegt und über Rampen mit der Landesstraße L 534 verbunden wird.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/29/2005XXII
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Die Anschlussstelle "Allhaming" liegt zwischen den Kilometerangaben 182,138 und 182,796 der A 1 West Autobahn.
- Sie verbindet die Autobahn über Rampen mit der oberösterreichischen Landesstraße L 534 (Marchtrenker Straße).
- Der exakte Verlauf der Rampen ist im Verordnungsplan Nr. ALL‑VP‑5000‑0 (Maßstab 1:1000) festgehalten.
- Die Rechtsgrundlage der Verordnung basiert auf § 4 Abs. 1 und § 15 des Bundesstraßengesetzes 1971 sowie dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000.
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