Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet die Statistik‑Behörde, monatlich Daten über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau zu erheben und an EU‑Eurostat zu melden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss monatlich eine Statistik über den Güter‑ und Schiffsverkehr auf der Donau erstellen.
- Der Güterverkehr wird in Inland‑, grenzüberschreitenden und Transitverkehr unterschieden.
- Schiffe unter 50 t Tragfähigkeit, reine Personenschiffe, Fährschiffe und nicht‑gewerbliche Schiffe sind von der Erhebung ausgenommen.
- Alle betroffenen Schiffseigner und Hafenbehörden müssen die standardisierten Formulare vollständig und fristgerecht ausfüllen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.