Bohrarbeitenverordnung – Arbeitnehmerschutz bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten
Verordnung vom 24.05.2005Zusammenfassung
Die Bohrarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bohr‑ und Behandlungsarbeiten. Sie legt Pflichten zu Aufsicht, Gefahrenermittlung, schriftlichen Arbeitsfreigaben, Prüfungen und Sicherheitsausrüstungen fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/24/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Bohrarbeiten zum Gewinnen von Rohstoffen, zur geologischen Erkundung und für Behandlungsarbeiten an bereits gebohrten Löchern.
- Bei allen Bohr‑ und Behandlungsarbeiten muss eine fachkundige Aufsichtsperson anwesend sein, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überwacht.
- Vor Beginn der Arbeiten ist eine umfassende Gefahrenermittlung durchzuführen, wobei Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Druck in den Bohrungen und mögliche Zündquellen zu berücksichtigen sind.
- Für gefährliche Arbeiten ist ein schriftliches Arbeitsfreigabesystem zu erstellen, das Schutz‑ und Rettungsmaßnahmen festlegt; die Arbeit darf erst beginnen, wenn die Freigabe erteilt wurde.
Dokumente (PDFs)
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