Zusammenfassung
Die Novelle 2005 erweitert den Altlastenatlas, indem sie zahlreiche neue kontaminierte Standorte in mehreren Anhängen auflistet und deren Inkrafttreten auf den 1. Juni 2005 festlegt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/30/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2005
- Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten der neuen Anhänge zum 1. Juni 2005 festlegt.
- In Anhang 1 werden neue Altlasten B2, B3 und B7 (Gemeindedeponien) mit Daten zu Lage, Ausweisungs‑ und Klassifizierungsdatum aufgenommen.
- Anhang 2 enthält den Altstandort K19 (ELAN Tanklager Raiffeisenstraße) mit Prioritätsklasse "saniert".
- Anhang 3 führt mehrere Altablagerungen und Altstandorte (z. B. N22, N31, N41, N55, N56) ein, wobei einige als "gesichert" klassifiziert werden.
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