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Verschärfung des Chemikalienverbots – Verbot von Nonylphenol, Hexavalent‑Chrom‑Grenzwert im Zement und befristete Ausnahme für Pentabromdiphenylether
Verordnung vom 06.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 158/2005 verschärft das Chemikalien‑Verbotsgesetz: Sie verbietet Nonylphenol und zugehörige Ethoxylate in vielen Anwendungen, legt Grenzwerte für Hexavalent‑Chrom in Zement fest und führt befristete Ausnahmen für bestimmte Flammschutzstoffe ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/6/2005XXII
Umwelt
EU‑Recht
Industrie
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein Verbot von Nonylphenol und Nonylphenolethoxylaten ab einer Konzentration von 0,1 % in Reinigungs‑, Textil‑, Leder‑, Metall‑, Papier‑ und Kosmetikprodukten sowie als Emulgator in Melkfett.
  • Ausnahme für Pentabromdiphenylether in Notevakuierungssystemen von Flugzeugen bis zum 31. März 2006; danach gilt das Verbot wieder.
  • Ausnahme für Textilerzeugnisse aus Altfasern, wenn freigesetzte Amine unter 70 ppm liegen; gilt bis zum 1. Jänner 2005.
  • Verbot von Zement und zementhaltigen Zubereitungen, die mehr als 0,0002 % lösliches Hexavalent‑Chrom enthalten; Kennzeichnungspflicht für Packungsdatum, Lagerbedingungen und Wirkdauer von Reduktionsmitteln.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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