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Bundesverordnung: Polizeikostenerstattung für Krems und Waidhofen (2005‑2008)
Verordnung vom 06.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund den Städten Krems und Waidhofen von 2005 bis 2008 Pauschalbeträge für fehlende Bundespolizeibehörden zahlt; die Zahlungen erfolgen jährlich bis zum 30. Juni.
Bundesministerium für Finanzen6/6/2005XXII
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2005
  • Der Bund gewährt den Städten Krems und Waidhofen Pauschalbeträge als Ausgleich dafür, dass dort keine Bundespolizeibehörde errichtet ist.
  • Für das Jahr 2005 betragen die Zahlungen 1 401 000 € für Krems und 559 000 € für Waidhofen.
  • Ab dem Jahr 2006 werden die Beträge jährlich an die Entwicklung der Beamtengehälter (Gehaltsstufe 2, Dienstklasse V) angepasst.
  • Die Verordnung trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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