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Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung – Stärkung des Arbeitnehmerschutzes bei Arbeiten in der Höhe
Verordnung vom 21.01.2005

Zusammenfassung

Die Bauarbeiterschutzverordnung wird geändert: neue Vorgaben für sichere Zugangs‑ und Positionierungsverfahren, strengere Seilsysteme, Wegfall eines Paragraphen und Aktualisierung von Datumsangaben sowie erweiterte Unterweisungsinhalte.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/21/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schreibt vor, dass bei Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen geeignete Einrichtungen wie Arbeitskörbe, Hubarbeitsbühnen oder mechanische Leitern zu verwenden sind; Seil‑Zugangsverfahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gefahrensituation dies zulässt.
  • Für Seilsysteme müssen mindestens zwei getrennt befestigte Seile (Arbeits‑ und Sicherungsseil) verwendet werden; Arbeitnehmer*innen sind mit geeigneten Sicherheitsgeschirren und selbstsichernden Absturzsicherungen auszustatten.
  • Der bisherige § 30 Abs. 3 entfällt vollständig.
  • Das Datum in § 31 Abs. 2 wird von „1. Juni 1989“ auf „1. Juli 2004“ geändert.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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