Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung – Stärkung des Arbeitnehmerschutzes bei Arbeiten in der Höhe
Verordnung vom 21.01.2005Zusammenfassung
Die Bauarbeiterschutzverordnung wird geändert: neue Vorgaben für sichere Zugangs‑ und Positionierungsverfahren, strengere Seilsysteme, Wegfall eines Paragraphen und Aktualisierung von Datumsangaben sowie erweiterte Unterweisungsinhalte.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/21/2005XXII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung schreibt vor, dass bei Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen geeignete Einrichtungen wie Arbeitskörbe, Hubarbeitsbühnen oder mechanische Leitern zu verwenden sind; Seil‑Zugangsverfahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gefahrensituation dies zulässt.
- Für Seilsysteme müssen mindestens zwei getrennt befestigte Seile (Arbeits‑ und Sicherungsseil) verwendet werden; Arbeitnehmer*innen sind mit geeigneten Sicherheitsgeschirren und selbstsichernden Absturzsicherungen auszustatten.
- Der bisherige § 30 Abs. 3 entfällt vollständig.
- Das Datum in § 31 Abs. 2 wird von „1. Juni 1989“ auf „1. Juli 2004“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.