Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langen Verfahren (Jahr 2002)
Verordnung vom 13.06.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2002 eine gesonderte Pauschalvergütung von 1 050 984,44 Euro fest, die Anwälte für überdurchschnittlich lange Verfahren erhalten.Bundesministerium für Justiz6/13/2005XXII
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung als rechtliche Grundlage für die gesonderte Pauschalvergütung.
- Sie betrifft Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden, also in Verfahren, für die sie offiziell beauftragt sind.
- Die Vergütung gilt nur für Verfahren, die nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft wurden.
- Der festgelegte Betrag von 1 050 984,44 Euro wird für das gesamte Jahr 2002 gezahlt.
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