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Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwälte in langen Verfahren (Jahr 2002)
Verordnung vom 13.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2002 eine gesonderte Pauschalvergütung von 1 050 984,44 Euro fest, die Anwälte für überdurchschnittlich lange Verfahren erhalten.
Bundesministerium für Justiz6/13/2005XXII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung als rechtliche Grundlage für die gesonderte Pauschalvergütung.
  • Sie betrifft Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden, also in Verfahren, für die sie offiziell beauftragt sind.
  • Die Vergütung gilt nur für Verfahren, die nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft wurden.
  • Der festgelegte Betrag von 1 050 984,44 Euro wird für das gesamte Jahr 2002 gezahlt.
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Gastinger Karin, Mag.

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