<!--[0-->Einführung des Lehrberufs Gastronomiefachmann/-frau und Anpassung mehrerer Ausbildungsordnungen (2005)<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Gastronomiefachmann/-frau und Anpassung mehrerer Ausbildungsordnungen (2005)
Verordnung vom 15.06.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erweitert die Lehrberufsliste um den Gastronomiefachmann/-frau, verknüpft ihn mit verwandten Berufen und passt mehrere Ausbildungsordnungen (Buch‑ & Medienwirtschaft, EDV‑Systemtechnik, Fitnessbetreuung) an.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/15/2005XXII
Bildung

Schwerpunkte

  • Im EDV‑Systemtechnik‑Lehrberuf wird künftig die geschlechtsspezifische Bezeichnung (EDV‑Systemtechniker/EDV‑Systemtechnikerin) verbindlich in Lehrverträgen und Zeugnissen verwendet.
  • Der Abschnitt „Wiederholungsprüfung“ wird in der EDV‑Systemtechnik‑Ausbildungsordnung als eigene Überschrift eingeführt.
  • Im Beruf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“ wird das Berufsbild um die Position 10.4 erweitert, die jetzt die Kenntnis des Buchmarktes und Musikalienhandels betont.
  • Im Beruf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel“ wird das Berufsbild um die Position 10.4 erweitert, die jetzt die Kenntnis des nationalen und internationalen Pressemarktes betont.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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