Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 passt die Pflanzenschutzverordnung an aktuelle EU‑Richtlinien an, führt neue Kennzeichnungspflichten für bestimmtes Saatgut ein und legt das Inkrafttreten auf den 15. Mai 2005 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/17/2005XXII
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt das Verbringen von Saatgut bestimmter Arten und von Knollen, wenn ein amtliches Etikett mit dem Hinweis „EG‑Pflanzenpass“ angebracht ist.
- Die Verweise in § 17 Z 2 und Z 6 werden von der Richtlinie 2004/70/EG auf die neuere Richtlinie 2005/16/EG aktualisiert.
- Auch in § 17 Z 4, Z 8 und Z 9 lit. a wird die Bezugnahme von der Richtlinie 2004/102/EG auf die Richtlinie 2005/16/EG umgestellt.
- In § 18 werden die neuen Ziffern 30‑32 eingefügt, die auf die EU‑Richtlinien 2005/16/EG, 2005/17/EG und 2005/18/EG verweisen.
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