Zusammenfassung
Die Verordnung legt für den Sommer 2005 ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 t an allen Samstagen auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest, mit zahlreichen Ausnahmen für lebensnotwendige Lieferungen und öffentliche Dienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/17/2005XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Fahrverbot für Lkw > 7,5 t an allen Samstagen vom 02.07.2005 bis einschließlich 03.09.2005 von 9‑15 Uhr auf der A12 (Kufstein–Imst) und A13 (Staatsgrenze–Innsbruck Süd), wenn das Ziel südlich des Brenners liegt.
- Fahrverbot für Lkw > 7,5 t an allen Samstagen vom 02.07.2005 bis einschließlich 10.09.2005 von 8‑15 Uhr auf der A2 (Vösendorf–Arnoldstein, ausgenommen die Anschlussstrecke Graz‑Ost–B73), A4 (Schwechat–Nickelsdorf), S6 und S36.
- Fahrverbot für Lkw > 7,5 t an allen Samstagen vom 02.07.2005 bis einschließlich 10.09.2005 von 8‑15 Uhr außerhalb des Ortsgebiets auf den Bundesstraßen B178 (Lofer–Wörgl), B320 ab km 4,500, B177, B179 (Nassereith–Biberwier), B181 (Aachensee) und B317 (Friesacher).
- Ausnahmen vom Fahrverbot: Beförderung von Schlacht‑/Stechvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln, Druckwerken, Getränken in Ausflugsgebieten, Tankstellen, gastronomischen Betrieben, medizinischer Versorgung, Katastrophenhilfe, Fahrzeugen des Straßen‑/Bahn‑Bau‑ und Sicherheitsdienstes, Müllabfuhr, Kläranlagen, Linienverkehr, Bundesheer‑ oder Truppentransporte sowie kombinierter Schiene‑Straße‑Verkehr mit CIM/UIRR‑Nachweis.
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