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Festsetzung der Erträge von Energiepflanzen 2005
Verordnung vom 05.07.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 die repräsentativen Erträge verschiedener Energiepflanzen und nachwachsender Rohstoffe fest – regional für Winterraps, bundesweit für weitere Kulturen und zusätzlich für Ganzpflanzen mit Angaben in kg/ha und m³/ha.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/5/2005XXII
Umwelt
Energie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Festsetzung der repräsentativen Erträge für Winterraps je Bundesland (z. B. 1 800 kg/ha in Eisenstadt, 2 300 kg/ha in Kärnten).
  • Einheitliche Ertragswerte für weitere Kulturen im gesamten Bundesgebiet, z. B. 5 000 kg/ha für Winterweizen und 1 400 kg/ha für Sommerraps.
  • Festlegung der Erträge bei Nutzung als Ganzpflanze, inkl. Angabe in kg/ha und nach Verdichtung in m³/ha (z. B. 12 000 kg/ha bzw. 20 m³/ha für Ackerbohne).
  • Die Verordnung dient als Grundlage für die Festsetzung der Erträge nach Art. 30 und Art. 153 der EG‑Verordnung Nr. 1973/2004.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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