Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2005 ändert die Krankenscheinvorlage: Sie ersetzt ein Zeichen in § 2 Z 2 und fügt neue Ziffern 3‑5 hinzu, die für verschiedene Regionen zeitlich gestaffelte Übergangsfristen zum Wegfall der Krankenscheinvorlage festlegen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen7/5/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Im bestehenden § 2 Z 2 wird am Ende von lit. g ein Strichpunkt gesetzt.
- Neue Ziffern 3‑5 werden eingefügt und legen für bestimmte Regionen gestaffelte Übergangszeiträume fest.
- Ziffer 3 gilt ab dem 4. Juli 2005 in ausgewählten Städten, politischen und Verwaltungsbezirken sowie Wiener Bezirken.
- Ziffer 4 legt den Zeitraum vom 4. Juli bis zum 4. September 2005 für weitere Bezirke und Wiener Gemeindebezirke fest.
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