Änderung der Gefahrgut‑Beförderungsverordnung (Ausbildung, Prüfung & Kontrolle)
Verordnung vom 14.07.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Ausbildungs‑, Prüfungs‑ und Dokumentationsvorgaben für den Transport gefährlicher Güter fest und tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/14/2005XXII
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert die Organisation und Zuständigkeiten für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten.
- Die Prüfungsanforderungen werden konkretisiert, u. a. durch Angabe von Fragenanzahl, maximaler Punktzahl und Prüfungsdauer.
- Lehrmittel müssen in ihrer Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität nachgewiesen werden.
- Ein Unterrichtstag darf höchstens 8 UE umfassen und nur zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden.
Dokumente (PDFs)
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