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Änderung der Gefahrgut‑Beförderungsverordnung (Ausbildung, Prüfung & Kontrolle)
Verordnung vom 14.07.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue Ausbildungs‑, Prüfungs‑ und Dokumentationsvorgaben für den Transport gefährlicher Güter fest und tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/14/2005XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt definiert die Organisation und Zuständigkeiten für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten.
  • Die Prüfungsanforderungen werden konkretisiert, u. a. durch Angabe von Fragenanzahl, maximaler Punktzahl und Prüfungsdauer.
  • Lehrmittel müssen in ihrer Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität nachgewiesen werden.
  • Ein Unterrichtstag darf höchstens 8 UE umfassen und nur zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr stattfinden.
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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