Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie führt einen neuen Kurstyp für Fahrer im Vormerksystem ein, legt Gruppengrößen und Kursumfänge fest und erlaubt in besonderen Fällen Einzelgespräche.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/20/2005XXII
Verkehr
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Kurstyp (§ 4a) wird eingeführt, der für Fahrer gilt, denen im Rahmen des Vormerksystems eine Nachschulung angeordnet wurde.
- Für die regulären Nachschulungen (nach §§ 2‑4) gelten Gruppengrößen von mindestens sechs bis höchstens elf Teilnehmenden; für den neuen Kurs (§ 4a) von drei bis elf Teilnehmenden.
- Der Kursumfang wird festgelegt: je nach Kursart und Wiederholungsbesuch sind mindestens vier bis fünf Gruppensitzungen mit einer definierten Anzahl von Kurseinheiten zu absolvieren.
- Die Sitzungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 22 bis höchstens 40 Kalendertagen verteilt werden, wobei zwischen zwei Sitzungen mindestens zwei Tage liegen müssen.
Dokumente (PDFs)
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