<!--[0-->Änderung der Nachschulungsverordnung – zweite Novelle (2005)<!--]-->
Änderung der Nachschulungsverordnung – zweite Novelle (2005)
Verordnung vom 20.07.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Nachschulungsverordnung: Sie führt einen neuen Kurstyp für Fahrer im Vormerksystem ein, legt Gruppengrößen und Kursumfänge fest und erlaubt in besonderen Fällen Einzelgespräche.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/20/2005XXII
Verkehr
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Kurstyp (§ 4a) wird eingeführt, der für Fahrer gilt, denen im Rahmen des Vormerksystems eine Nachschulung angeordnet wurde.
  • Für die regulären Nachschulungen (nach §§ 2‑4) gelten Gruppengrößen von mindestens sechs bis höchstens elf Teilnehmenden; für den neuen Kurs (§ 4a) von drei bis elf Teilnehmenden.
  • Der Kursumfang wird festgelegt: je nach Kursart und Wiederholungsbesuch sind mindestens vier bis fünf Gruppensitzungen mit einer definierten Anzahl von Kurseinheiten zu absolvieren.
  • Die Sitzungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 22 bis höchstens 40 Kalendertagen verteilt werden, wobei zwischen zwei Sitzungen mindestens zwei Tage liegen müssen.
Image of politician Gorbach Hubert

Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.