<!--[0-->Änderung der Wirtschaftsprüfer‑Fachprüfungszulassungsverordnung (2005)<!--]-->
Änderung der Wirtschaftsprüfer‑Fachprüfungszulassungsverordnung (2005)
Verordnung vom 28.01.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Wirtschaftsprüfer‑Fachprüfungszulassungsverordnung um neue zulässige Prüfungsbereiche an Universitäten und Fachhochschulen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/28/2005XXII
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Der bisherige Punkt am Ende von § 1 Abs. 1 Z 12 wird gestrichen und durch die neuen Ziffern 13 (Wirtschaftsrecht, Universität Innsbruck) und 14 (Angewandte Betriebswirtschaft, Universität Klagenfurt) ersetzt.
  • Der bisherige Punkt am Ende von § 1 Abs. 2 Z 14 wird gestrichen und durch vier neue Ziffern 15‑18 ersetzt, die Studiengänge zu Tourismus‑ und Freizeitwirtschaft, Wirtschaft und Management, Rechnungswesen & Controlling sowie Immobilienwirtschaft an verschiedenen Fachhochschulen abdecken.
  • Die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft; ein gesondertes Inkrafttretensdatum wird nicht genannt.
  • Ziel der Novellierung ist es, die Liste zulässiger Prüfungsbereiche an aktuelle Studienangebote anzupassen und damit den Zugang zum Wirtschaftsprüferberuf zu erleichtern.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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