Betrauung der Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH (2005‑2015)
Verordnung vom 09.08.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 beauftragt die Elektroaltgeräte‑Koordinierungsstelle Austria GmbH, bis 2015 die im Abfallwirtschaftsgesetz festgelegten Aufgaben für das Recycling von Elektro‑Altgeräten zu übernehmen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/9/2005XXII
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.07.2005 Außer Kraft ab 12.08.2015
- Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 2a des Abfallwirtschaftsgesetzes, der die Möglichkeit einer Betrauung von Koordinierungsstellen vorsieht.
- Die beauftragte Koordinierungsstelle übernimmt die Aufgaben, die in § 13b Abs. 1 AWG 2002 für die Sammlung und das Recycling von Elektro‑Altgeräten festgelegt sind.
- Der Auftrag gilt vom 25. Juli 2005 bis zum 12. August 2015, wodurch ein klarer Befristungszeitraum für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle festgelegt ist.
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