<!--[0-->Erweiterung der Schifffahrtsanlagen: Waterbike‑Zonen, Wasserflugplätze & neue Umweltauflagen<!--]-->
Erweiterung der Schifffahrtsanlagen: Waterbike‑Zonen, Wasserflugplätze & neue Umweltauflagen
Verordnung vom 12.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2005 erweitert die Schifffahrtsanlagenverordnung um Waterbike‑Zonen und Wasserflugplätze, legt Sicherheitsabstände fest und führt Umweltauflagen für große Umschlagshäfen ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/12/2005XXII
Wasser
Umwelt

Schwerpunkte

  • Ein neuer Anlagentyp – die Waterbike‑Zone – wird eingeführt; sie umfasst Gewässerabschnitte, die ausschließlich für den Betrieb von Waterbikes bestimmt sind.
  • Ein zweiter neuer Anlagentyp – der Wasserflugplatz – wird definiert; er dient dem Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
  • Umschlags‑ und Ölländer mit mindestens 50 000 t Jahresumschlag müssen Einrichtungen zur Aufnahme von Abfällen, Öl, Ölrückständen und ölhaltigem Wasser errichten und betreiben.
  • Die Pflicht zur Errichtung selbstansaugender Pumpen entfällt, wenn die Hafenverwaltung an einem übergreifenden Abfallsystem teilnimmt; Sonderabfälle können bei Bedarf nach Voranmeldung übernommen werden.
Image of politician Gorbach Hubert

Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.