Ro‑Ro‑Fahrgastschiffverordnung – Stabilitäts‑ und Zertifizierungspflichten
Verordnung vom 12.08.2005Zusammenfassung
Die Ro‑Ro‑Fahrgastschiffverordnung legt fest, dass österreichische Ro‑Ro‑Passagierschiffe im EU‑Linienverkehr strengere Stabilitätsanforderungen erfüllen und eine Bescheinigung über die zulässige Wellenhöhe mitführen müssen. Neue Schiffe gelten sofort, bestehende erhalten Fristen bis 2010 bzw. 2015.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/12/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Ro‑Ro‑Fahrgastschiffe unter österreichischer Flagge, die im Linienverkehr zwischen EU‑Häfen verkehren.
- Ro‑Ro‑Fahrgastschiffe müssen die Stabilitätsvorschriften des Anhangs I der Ro‑Ro‑Fahrgastschiff‑Richtlinie erfüllen; Schiffe, die ausschließlich in Seegebieten mit einer signifikanten Wellenhöhe von ≤ 1,5 m betrieben werden, gelten bereits als konform.
- Neue Schiffe (Kiel nach dem 1. Oktober 2004) müssen sofort den Anforderungen entsprechen; bestehende Schiffe haben gestufte Übergangsfristen: bis zum 1. Oktober 2010 (allgemein) bzw. bis zum 1. Oktober 2015 für Schiffe, die bereits am 17. Mai 2003 die SOLAS‑Vorgaben erfüllten.
- Alle betroffenen Schiffe müssen an Bord eine von der Behörde ausgestellte Bescheinigung führen, die die zulässige signifikante Wellenhöhe nachweist.
Dokumente (PDFs)
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