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Verordnung über die Bezüge der Anspruchsberechtigten (Bundeswehr)
Verordnung vom 12.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Juli 2005 die monatlichen Grund- und Zulagenbezüge für Soldaten und andere Anspruchsberechtigte fest, inklusive Dienstgradzulagen und Einsatzprämien.
Bundesministerium für Landesverteidigung8/12/2005XXII
Finanzwesen
Verteidigung
Öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Höhe der Grundbezüge, das Monatsgeld und die Dienstgradzulagen in einer detaillierten Staffelung fest.
  • Monatsgeld wird in zwei Stufen nach dem Heeresgebührengesetz (HGG) unterschieden: 168,24 € (Abs. 1) und 387,18 € (Abs. 2).
  • Dienstgradzulagen reichen von 45,34 € für Gefreite bis 331,70 € für Generäle.
  • Zusätzliche Zulagen umfassen Grundvergütung, Erfolgs‑ und Monatsprämien sowie Einsatz‑ und Einsatzprämien nach den jeweiligen WG‑Bestimmungen.
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Landesverteidigung
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