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Lohnkontenverordnung 2006 – Pflichtdaten für Arbeitgeber
Verordnung vom 23.08.2005

Zusammenfassung

Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.
Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2006
  • Der Arbeitgeber muss ein Lohnkonto führen und darin fortlaufend zwölf festgelegte Datenpunkte zu jedem Arbeitnehmer erfassen.
  • Zusätzlich zu den regulären Lohnbestandteilen sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen im Lohnkonto aufzunehmen.
  • Arbeitnehmer, deren monatlicher Lohn 200 Euro nicht übersteigt, können von der Führung eines Lohnkontos befreit werden, wenn die erforderlichen Daten anderweitig dokumentiert sind.
  • Für Arbeitnehmer, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sind, entfällt die Pflicht zur Lohnkontoführung, sofern die Daten aus anderen Aufzeichnungen des Arbeitgebers hervorgehen.
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Grasser Karl-Heinz, Mag.

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