Zusammenfassung
Die Lohnkontenverordnung 2006 legt fest, welche Lohn‑ und Abgabedaten Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer dokumentieren müssen und definiert Ausnahmen für niedrige Verdiener sowie für nicht‑steuerpflichtige Arbeitnehmer.Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006
- Der Arbeitgeber muss ein Lohnkonto führen und darin fortlaufend zwölf festgelegte Datenpunkte zu jedem Arbeitnehmer erfassen.
- Zusätzlich zu den regulären Lohnbestandteilen sind steuerfreie Bezüge und bestimmte nicht steuerbare Leistungen im Lohnkonto aufzunehmen.
- Arbeitnehmer, deren monatlicher Lohn 200 Euro nicht übersteigt, können von der Führung eines Lohnkontos befreit werden, wenn die erforderlichen Daten anderweitig dokumentiert sind.
- Für Arbeitnehmer, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sind, entfällt die Pflicht zur Lohnkontoführung, sofern die Daten aus anderen Aufzeichnungen des Arbeitgebers hervorgehen.
Dokumente (PDFs)
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