Zusammenfassung
Die 259. Verordnung vom 23. August 2005 ändert die Geschäftsordnungen des Bundesschätzungs‑ und Bewertungsbeirates sowie ihrer Ausschüsse: Sie regelt neue Besetzungsmodalitäten, ersetzt Bezeichnungen durch „Bundesminister für Finanzen“, ordnet die Bereitstellung von Räumen und Fahrzeugen der Steuer‑ und Zollkoordination zu und definiert die Zusammensetzung der Fachabteilungen.Bundesministerium für Finanzen8/23/2005XXII
Bürokratie
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ein rechtskundiger Bundesbediensteter wird als Vorsitzender und ein technischer Leiter der Bodenschätzung für jedes Bundesland bestellt; bei Verhinderung des technischen Leiters muss ein Vertreter bestimmt werden.
- In mehreren Bestimmungen wird die Bezeichnung „Präsident der Finanzlandesdirektion“ durch „Bundesminister für Finanzen“ ersetzt.
- Die Steuer‑ und Zollkoordination stellt die erforderlichen Sitzungsräume und Kraftfahrzeuge für Landesschätzungsbeiräte und Gutachterausschüsse bereit.
- Die Mitglieder der Bewertungsabteilungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau) müssen fachlich qualifiziert sein; in jeder Abteilung ist mindestens ein praktizierender Landwirt, Forstwirt, Winzer bzw. Gärtner zwingend vorgeschrieben.
Dokumente (PDFs)
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