Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Metallbearbeiter fest, definiert das Berufsprofil, die Lernziele pro Lehrjahr und regelt die Prüfungsmodalitäten. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/30/2005XXII
Industrie
Ausbildung
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Metallbearbeitung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet; der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 30. Juni 2008 möglich.
- Das Berufsprofil definiert zwölf Kernaufgaben, von der Arbeitsplatz‑Einrichtung über das Lesen technischer Unterlagen bis zur Kundenberatung.
- Für jedes der drei Lehrjahre werden konkrete Lernziele festgelegt – z. B. Werkzeughandhabung im 1. Jahr, Fräsen und Drehen im 2. Jahr, Qualitäts‑ und Umweltmanagement im 3. Jahr.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen (Prüfarbeit + Fachgespräch) und einer theoretischen Prüfung (Mathematik, Fachkunde, Zeichnen). Wiederholungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Dokumente (PDFs)
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