Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Lehrberuf Klavierbau mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildung, definiert das Berufsprofil und legt die Prüfungsmodalitäten für die Lehrabschlussprüfung fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2005
- Der Lehrberuf Klavierbau wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt.
- Auszubildende lernen ein breites Spektrum von handwerklichen Tätigkeiten, von der Materialauswahl bis zur Wartung von Klavieren.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung, die jeweils verschiedene Prüfungsgegenstände abdecken.
- Die Verordnung trat am 1. Juli 2005 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.