Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin
Verordnung vom 31.08.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Harmonikamacher bzw. zur Harmonikamacherin fest, definiert das Berufsprofil und regelt die abschließende Prüfung aus Praxis‑ und Theorieanteilen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Harmonikamacher/Harmonikamacherin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil umfasst 12 Kernaufgaben, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Anfertigen von Harmonikateilen, das Stimmen und die Qualitätskontrolle.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung, wobei die praktische Prüfung Prüfarbeit und Fachgespräch beinhaltet.
- In der Prüfarbeit müssen die Prüflinge Fertigkeiten wie Messen, Sägen, Balgarbeiten und Stimmen demonstrieren.
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