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Luftfahrzeugtechnik‑Ausbildungsordnung 2005
Verordnung vom 31.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung im Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik fest: dreieinhalb‑jährige Lehrzeit, drei Schwerpunkte (Turbo‑, Kolben‑ und Hubschrauber‑technik) und detaillierte Prüfungsanforderungen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2005
  • Ein neuer Lehrberuf Luftfahrzeugtechnik wird eingeführt, mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren.
  • Die Ausbildung ist in drei Schwerpunkte unterteilt: Flugzeuge mit Turbinen‑, Flugzeuge mit Kolben‑ und Hubschrauber‑technik, jeweils mit eigenen Lernzielen.
  • Lehrlinge erwerben neben technischem Fachwissen auch Kenntnisse zu Umwelt‑, Sicherheits‑ und Qualitätsmanagement sowie zu Soft‑Skills wie Teamfähigkeit und Englisch.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus praktischer und theoretischer Prüfung, wobei die praktische Prüfung einen betrieblichen Auftrag beinhaltet.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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