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Änderung der Ausbildungsordnungen – Einführung eingeschränkter Zusatzprüfungen für technische Lehrberufe
Verordnung vom 31.08.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung 273/2005 ergänzt die Ausbildungsordnungen für mehrere technische Lehrberufe um eine eingeschränkte Zusatzprüfung, die nach Abschluss einer verwandten Lehre abgelegt werden kann und bestimmte Prüfungsbestandteile sowie das Fachgespräch umfasst.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/31/2005XXII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 31.08.2005
  • Einführung einer eingeschränkten Zusatzprüfung für die Kraftfahrzeugtechnik, die nach Abschluss einer Lehre in der Luftfahrzeugtechnik abgelegt werden kann und die Prüfungsbestandteile Prüfarbeit (nach § 5 Abs. 2 Z 1, 3, 5, 6) und das Fachgespräch umfasst.
  • Einführung einer eingeschränkten Zusatzprüfung für die Maschinenbautechnik, die nach einer Lehre in der Luftfahrzeugtechnik möglich ist und Prüfarbeit (nach § 5 Abs. 1 Z 1) sowie das Fachgespräch beinhaltet.
  • Erweiterung der Zusatzprüfung für die Maschinenfertigungstechnik: einerseits nach Abschluss der Maschinenbautechnik (nur Fachgespräch) und andererseits nach Abschluss der Luftfahrzeugtechnik (Prüfarbeit nach § 5 Abs. 1 Z 1 plus Fachgespräch).
  • Einführung eingeschränkter Zusatzprüfungen für verschiedene Fachrichtungen der Metalltechnik (z. B. Blechtechnik, Fahrzeugbautechnik, Metallbautechnik) nach Abschluss verwandter Lehrberufe, jeweils mit Prüfarbeit nach § 5 Abs. 1 Z 2 und dem Fachgespräch.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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