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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung
Verordnung vom 01.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung im Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung, definiert das Berufsprofil und legt die Struktur der Abschlussprüfung fest. Sie trat am 1. Juli 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2005
  • Der Lehrberuf Holzblasinstrumentenerzeugung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt und geschlechtsspezifisch als Holzblasinstrumentenerzeuger bzw. -erzeugerin bezeichnet.
  • Das Berufsprofil definiert die zu erlernenden Tätigkeiten, darunter das Lesen technischer Unterlagen, Werkstoffauswahl, Anfertigung, Wartung und Qualitätskontrolle von Holzblasinstrumenten.
  • Das Berufsbild gliedert die Ausbildung nach Lehrjahren und legt für jedes Jahr spezifische Fertigkeiten fest, etwa Werkzeughandhabung, Werkstoffkenntnis, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und betriebliche Abläufe.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch) und einer theoretischen Prüfung (Technologie, Musiklehre, Angewandte Mathematik, Fachzeichnen); die praktische Prüfung dauert maximal sechs Stunden, die einzelnen theoretischen Teile jeweils bis zu 105 Minuten.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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