Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 legt den Lehrberuf Veranstaltungstechnik mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildung fest, definiert ein breites Kompetenzprofil und regelt die Abschlussprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit9/1/2005XXII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt und beinhaltet die geschlechtsspezifische Bezeichnung (Veranstaltungstechniker/Veranstaltungstechnikerin).
- Die Ausbildung vermittelt ein breites Kompetenzspektrum, darunter Planung von Veranstaltungen, Infrastruktur‑ und Sicherheitsbewertung, technische Umsetzung von Beleuchtung, Beschallung, Spezialeffekten sowie Anwendung rechtlicher und technischer Normen.
- Der Lehrplan ist in vier Ausbildungsjahre gegliedert, wobei jedes Jahr spezifische Fertigkeiten wie Wartung, Softwarekenntnisse, Teamarbeit, Umwelt‑ und Arbeitsschutz vermittelt.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilen, inklusive Konzeptentwicklung, praktischer Aufgabenbearbeitung, Fachgespräch und Anwendung von ÖVE‑Normen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.