Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt, welche Hartweizensorten im Jahr 2006 für die Qualitätsprämie zugelassen sind – nämlich Auradur, Inverdur, Prowidur, Superdur und Windur.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/28/2005XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Hartweizensorten im Jahr 2006 für die Qualitätsprämie zugelassen sind.
- Die förderfähigen Sorten sind: Auradur, Inverdur, Prowidur, Superdur und Windur.
- Die Prämie wird nach den Vorgaben des Art. 5 der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 ausgezahlt.
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