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Pauschalgebühr für Fortbildung im Wachkörper der Bundespolizei
Verordnung vom 30.09.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Pauschalgebühren für Fortbildungsmaßnahmen im Wachkörper der Bundespolizei fest: 14,61 € pro Monat für zehn Ausbildungstage und 17,51 € für fünf Tage plus ein Seminar. Gleichzeitig wird die alte Regelung für die Bundesgendarmerie aufgehoben. Sie tritt am 01.10.2005 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres9/30/2005XXII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Für Kommanden, die zehn Ausbildungstage pro Monat durchführen, beträgt die monatliche Pauschalgebühr 14,61 €.
  • Für Kommanden, die fünf Ausbildungstage plus ein fünftägiges ABT‑Seminar in Bildungszentren abhalten, beträgt die monatliche Pauschalgebühr 17,51 €.
  • Die gleichzeitig geltende Verordnung für die Bundesgendarmerie wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
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Prokop Liese

Ohne Klub

Bundesministerin für Inneres
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