Änderungen der Schiffseichverordnung und Wasserstraßen‑Verkehrsordnung (2005)
Verordnung vom 04.10.2005Zusammenfassung
Die Verordnung 319/2005 ändert die Regeln für die Eichung von Schiffen und erhöht die zulässige Alkoholgrenze im Wasserstraßen‑Verkehr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/4/2005XXII
Umwelt
Verkehr
Schifffahrt
Schwerpunkte
- Die Neu‑ bzw. Nacheichung eines Fahrzeugs muss über einen Antrag bei einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder einem Ingenieurkonsulenten erfolgen.
- Ein Antrag auf Eichung wird nur gestellt, wenn das Fahrzeug bereits im Besitz eines gültigen Eichscheins ist.
- Klassifikationsgesellschaften und Ingenieurkonsulenten stellen den Eichschein aus, dokumentieren die Prüfung mindestens 15 Jahre und versehen das Dokument mit einem wasserbeständigen Siegel.
- Die Gültigkeit des Eichscheins kann verlängert werden, wenn bei einer Überprüfung an Bord die Angaben weiterhin korrekt sind.
Dokumente (PDFs)
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