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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2 im BMLV
Verordnung vom 06.10.2005

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Grundausbildung für Beschäftigte der Verwendungsgruppe A2 im Bundesministerium für Landesverteidigung. Sie legt vier Ausbildungs‑Module, deren Inhalte und Prüfungsmodalitäten fest und tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung10/6/2005XXII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Ausbildungs- und Weiterbildungswesen
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2006
  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie gilt für alle Beschäftigten der Verwendungsgruppe A2 im Verwaltungs‑, technischen, Bau‑ und sonstigen Dienst des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
  • Die Grundausbildung besteht aus vier Modulen – Einführungs‑, Basis‑, Fach‑ und Wahlmodul – die modular aufgebaut sind und je nach Dienstbereich unterschiedlich ausgestaltet werden.
  • Für den Verwaltungs‑ und sonstigen Dienst besteht eine Dienstprüfung, die aus mündlichen Prüfungen in sechs Fächern und einer schriftlich‑mündlichen Prüfung im siebten Fach besteht.
  • Im technischen Dienst umfasst die Prüfung zusätzlich die Fächer Technische Systembetreuung, Technik und Sicherheitstechnik, wobei das Fach Technische Systembetreuung schriftlich und mündlich abgelegt wird.
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Platter Günther

ÖVP

Bundesminister für Landesverteidigung
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