Verordnung zur Bezeichnung und Abschlusserteilung des Lehrgangs „Child Development“
Verordnung vom 12.10.2005Zusammenfassung
Die Verordnung von 2005 erlaubt der Interuniversitären Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung in Graz, ihre zweisemestrigen, viersemestrigen und sechssemestrigen Lehrgänge „Child Development“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen. Für das sechssemestrige Programm wird zusätzlich das Recht eingeräumt, den akademischen Grad Master of Science (Child Development) zu verleihen. Das Gesetz gilt vom 1. November 2005 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur10/12/2005XXII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2005 Außer Kraft ab 31.12.2010
- Die Interuniversitäre Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung, Graz, darf den zweisemestrigen Lehrgang „Child Development“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die gleiche Organisation darf den viersemestrigen Lehrgang „Child Development“ ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Für den sechssemestrigen Lehrgang „Child Development“ wird zusätzlich das Recht eingeräumt, den akademischen Grad „Master of Science (Child Development)“, abgekürzt MSc, zu verleihen.
- Die Verordnung tritt am 1. November 2005 in Kraft.
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