Zusammenfassung
Die Betriebsprämie‑Verordnung wurde im Oktober 2005 umfassend geändert. Neue Unterabschnitte schaffen zusätzliche Zahlungsansprüche für Landwirte, die in bestimmten Zeiträumen Flächen gekauft, gepachtet oder investiert haben, und es werden Sonderregelungen für Tabakanbauer eingeführt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/12/2005XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 Z 1‑6 wird auf Z 1‑5 verkürzt, wodurch einige Förderungen nicht mehr automatisch gelten.
- Der letzte Satz in § 5 Abs. 3 wird gestrichen, was die vorherige Regelung zur Zahlung von Zusatzansprüchen abschafft.
- Es werden neue Unterabschnitte (3a‑3c) eingeführt, die zusätzlichen Zahlungsanspruch für Betriebe vorsehen, die zwischen 30. Sept. 2003 und 15. Mai 2004 Flächen gekauft, gepachtet oder Investitionen getätigt haben.
- Die neuen Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve können nur teilweise zugewiesen werden, wenn nicht genügend Mittel verfügbar sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.