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Verbot von Hormonen und Beta‑Agonisten in der Tierproduktion
Verordnung vom 25.10.2005

Zusammenfassung

Die Hormonverordnung verbietet die Nutzung bestimmter hormoneller Stoffe und Beta‑Agonisten in der tierischen Produktion, erlaubt jedoch eng begrenzte Ausnahmen für therapeutische und züchterische Zwecke.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/25/2005XXII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 25.10.2005
  • Die Verordnung verbietet die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten hormonellen Stoffe und Beta‑Agonisten an Nutztiere sowie an Tiere der Aquakultur.
  • Ausnahmen für therapeutische Anwendungen sind nur für zugelassene Arzneispezialitäten möglich und müssen exakt den Bedingungen in Anhang III entsprechen.
  • Ausnahmen für tierzüchterische Zwecke (z. B. Brunstsynchronisation) dürfen nur mit den in Anhang IV genannten Stoffen und unter den dort festgelegten Bedingungen eingesetzt werden.
  • Eine Östrusinduktion mit 17‑ß‑Östradiol oder dessen Derivaten ist bis zum 14. Oktober 2006 bei Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen erlaubt, sofern die Vorgaben von § 6 Abs. 1 und 3 eingehalten werden.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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