Zusammenfassung
Die Hormonverordnung verbietet die Nutzung bestimmter hormoneller Stoffe und Beta‑Agonisten in der tierischen Produktion, erlaubt jedoch eng begrenzte Ausnahmen für therapeutische und züchterische Zwecke.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/25/2005XXII
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.10.2005
- Die Verordnung verbietet die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten hormonellen Stoffe und Beta‑Agonisten an Nutztiere sowie an Tiere der Aquakultur.
- Ausnahmen für therapeutische Anwendungen sind nur für zugelassene Arzneispezialitäten möglich und müssen exakt den Bedingungen in Anhang III entsprechen.
- Ausnahmen für tierzüchterische Zwecke (z. B. Brunstsynchronisation) dürfen nur mit den in Anhang IV genannten Stoffen und unter den dort festgelegten Bedingungen eingesetzt werden.
- Eine Östrusinduktion mit 17‑ß‑Östradiol oder dessen Derivaten ist bis zum 14. Oktober 2006 bei Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen erlaubt, sofern die Vorgaben von § 6 Abs. 1 und 3 eingehalten werden.
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