Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist:innen 2004
Verordnung vom 31.10.2005Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2004 auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/31/2005XXII
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2004 Außer Kraft ab 31.12.2004
- Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG, der die Festlegung von Aufteilungsschlüsseln für die Krankenversicherung regelt.
- Sie gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2004.
- Die größten Anteile gehen an die neun Gebietskrankenkassen; die Wiener Gebietskrankenkasse erhält den höchsten Anteil (24,367 %).
- Kleinere Betriebskrankenkassen erhalten sehr geringe Anteile, z. B. die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe nur 0,005 %.
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